Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brenners Altholz GmbH
Furken 15
5141 Moosdorf
Österreich
UID-Nr.: ATU77211919

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von den  Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

2. Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG – Konsumentenschutzgesetz).

3. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Angebote gelten, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch vereinbart, freibleibend ab Lager. Werden an die GmbH Angebote gerichtet, so ist der Anbietende unter einer angemessenen, mindestens jedoch 14 tägigen Frist ab Zugang des Angebots daran gebunden.

Sollte nicht innerhalb der 14 Tage auf das Angebot eines Verbrauchers reagiert werden, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Verbraucher nicht mehr an sein Angebot gebunden.

4. Preis

Da die Waren nicht ausschließlich Unternehmen sondern auch Verbrauchern angeboten werden, sind die Preise brutto (also inklusive USt. sowie sonstiger Abgaben und Zuschläge) ausgezeichnet. Sofern auf Kundenwunsch auch den Transport durchführt bzw. einen solcher organisiert wird enthält der Gesamtpreis auch diese zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten.

5. Zahlungsbedingungen

Bei einem Erstauftrag muss der Gesamtbetrag der Rechnung vor Lieferung bezahlt werden. Bei Folgeaufträgen ist 50% des Rechnungsbetrages zzgl. USt. als Anzahlung zu bezahlen. Lieferfristen beginnen erst nach Erhalt der Zahlung bzw. Anzahlung. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Ware und Erhalt der Rechnung fällig. Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung muss der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben ist; bei Verbrauchergeschäften ist gem. § 6a Abs. 2 KSchG Rechtzeitigkeit gegeben, wenn der Verbraucher am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt.

Ein ungerechtfertigter Skontoabzug wird nicht akzeptiert. Die GmbH ist nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Werden diese angenommen, dann zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug werden vereinbarungsgemäß 8 % Zinsen p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Mahnspesen (pro erfolgter Mahnung € 12,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 4,00) verrechnet.

6. Gewährleistung

Es gelten bei Verbrauchergeschäften die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Ist der Vertragspartner Unternehmer gilt:

Es wird Gewähr dafür leistet, dass der Kaufgegenstand unbeschränktes Eigentum der GmbH darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass Holz ein Naturprodukt darstellt und Altholz als Gebrauchtware im Speziellen in seiner Beschaffenheit bzw. Substanz Schwankungen in Maßen, Strukturen, Farben, Textur unterliegt und vom ehemaligen Gebrauch stammende Spuren vorhanden sein können, was daher in keinem Fall einen Mangel darstellt. Es wird daher im Falle eines beiderseitigen Unternehmergeschäftes ein diesbezüglicher Gewährleistungsausschluss vereinbart. Die GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für etwaige toxische Verunreinigungen, Ablagerungen, Verstrahlungen oder Schädlingsbefall der  gelieferten Ware. Das gelieferte Material gewährt in seiner Substanz keine Stabilität und darf somit nicht als tragendes Element verbaut werden. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Altholz handelt es sich um eine bruch- und beschädigungsempfindliche Ware, daher berechtigt Bruch bis zu einer Menge von 10 % je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Er hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt und ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln auch in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel Produkthaftung iSd Produkthaftungsgesetzes gegen die GmbH gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler innerhalb der GmbH verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8. Geringfügige Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere stoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz-Maserung und Struktur o.ä.

9. Vertragsrücktritt

Für Unternehmer gilt:

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Ein teilweiser Rücktritt vom Kaufvertrag wird ausgeschlossen. Die Rügefrist beträgt 6 Tage nach Warenerhalt; für den Fall der Versäumung der Rügefrist findet § 377 UGB Anwendung. Im Falle eines Rücktrittes hat der Kunde die Kosten des Rücktransportes zu tragen und es ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Bruttorechnungsbetrags zu entrichten.

Für Verbraucher gilt:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder seinem Vertrag gem. § 3 KSchG bzw. § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist an

Brenners Altholz GmbH

Furkern 15

5141 Moosdorf

office@brenners-altholz.at, Fax: +43 6274 206561

abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht nach § 3 Abs. 1 KSchG steht nur zu, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat. Gem. § 3 Abs. 3 KSchG steht das Rücktrittsrecht dem Verbraucher ferner dann nicht zu, (1) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, (2) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder, (3) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt; (4) bei Verträgen, die dem FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) unterliegen, oder (5) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

Das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG besteht nicht bei (1) Verträgen über Dienstleistungen (z.B. Maßanfertigung der Ware nach Kundenspezifikation), wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, (2) bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (siehe auch Punkt 10.)

Im Falle eines Rücktrittes nach bereits erfolgter Lieferung hat der Kunde die vollen Kosten des Rücktransportes zu tragen.

10. Anfertigung nach Kundenspezifikation

Als Anfertigung nach Kundenspezifikation gilt jede Maßanfertigung oder Sonderbestellung, die auf Grund von Kundenwünschen und – angaben (Kundenspezifikation) eine Bearbeitung des Ausgangsproduktes benötigt, wie z.B. Tischplatte nach Wunschmaß oder aber das Zuschneiden von Brettern und Balken auf die vom Kunden gewünschte Länge.

11. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, 5141 Moosdorf. Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Auf Wunsch wird der Transport gegen gesonderte Bezahlung erbracht bzw. organisiert und werden die dafür anfallenden Kosten bekanntgegeben und im Gesamtpreis dargestellt Die Einholung allenfalls notwendiger Export- oder Importgenehmigungen obliegt dem Käufer. Mit Übergabe an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über; bei einem Verbrauchergeschäft gem. § 7b KSchG sobald die Ware an den Verbraucher bzw. an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wurde. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit Sattelzug ohne Hebebühne muss vorhanden sein und es muss ein Stapler/Hubstapler oder ausreichende Hilfe beim Abladen bereitgehalten werden. Der Empfänger muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Der Empfänger hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart (Annahmeverzug) übernommen, ist die GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder einzulagern, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Wird die Ware im Lager der GmbH eingelagert fällt eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag auf den Kunden ab.

Gleichzeitig kann auf entweder auf Vertragserfüllung bestanden werden, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14 Tage umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückgetreten werden und die Ware anderweitig zu verwerten.

12. Stornogebühren

Bei einer Stornierung des Kunden besteht das Recht, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr (Reugeld) von 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Stornogebühr unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht in sinngemäßer Anwendung des § 1336 ABGB. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG ist ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen. Es wird weiters auf Punkt 10. verwiesen.

13. Lieferfrist

Der Liefertermin wird im Angebotsschreiben bekanntgegeben. Zur Leistungsausführung besteht erst dann eine Verpflichtung, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen (z.B. Angaben für Maßanfertigung, Leistung der Anzahlung), die zu Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Es besteht das Recht, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 14 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest weiteren 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Vorlieferanten treffen, berechtigen, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und die Preise anzupassen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: alle Einwirkungen von Naturgewalten, Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-/Ein-/Durchfuhrverbote, Rohstoff- und Energieausfall, nationale Zahlungsbeschränkungen; Epidemien und Pandemien; weiters Produktions- oder Betriebsstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

Im Falle eines Rücktritts hat [Brenners Altholz® GmbH] Anspruch auf Bezahlung von bis dahin bereits erbrachten Leistungen sowie notwendigen Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag nur teilweise erfüllt wurde.

14. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt gestellt und bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der GmbH. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme besteht das Recht, angefallene Transport- und Bearbeitungsspesen zu verrechnen.

15. Haftung für Schäden

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.

Bei allen anderen als Verbrauchergeschäften wird die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

Sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Es besteht jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher entweder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort seiner Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17. Informationen gem. § 19 Abs. 3 AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz)

Gemäß § 19 Abs. 3 AStG hat der Verbraucher, wenn mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hingewiesen zu werden. Gegebenenfalls muss zugleich angeben werden, ob an einem Verfahren vor der AS-Stelle teilgenommen wird oder nicht. Es besteht vorab keine Unterwerfung  der Zuständigkeit der AS-Stelle.

Die für vorgesehenen AS-Stellen wären:

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

https://www.verbraucherschlichtung.at/

oder

Internet Ombudsmann - Verein zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung im Internet

https://www.ombudsstelle.at/

Hinweise zur Lieferung per Spedition:

Sie erhalten von uns eine Nachricht, sobald Ihre Bestellung zur Auslieferung bereit ist.

Die Laufzeit bei Lieferungen ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Spedition liegt nach Österreich bei ca. 2-3 Werktagen, nach Deutschland und in andere EU- und Nicht-EU-Länder (Niederlande, Schweiz, Italien, etc.) bei ca. 3-5 Werktagen, kann sich jedoch in Ausnahmefällen verlängern.

Die Verpflichtung das Gut zu Entladen liegt alleinig beim Käufer/Empfänger und hat durch Ihn ohne Verzug nach Ankunft des Frächterfahrzeuges an der Entladestelle zu erfolgen.


Der Käufer/Empfänger hat von sich aus und auf seine alleinigen Kosten die für die Entladung des Gutes erforderlichen Arbeitskräfte & Mittel (Hubstapler etc.) bereitzustellen.


Der ausführende Frachtführer ist weder beim Entladen behilflich, noch stellt er Entlademittel zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Anlieferung der Ware an die Lieferadresse aufgrund der fehlenden Befahrbarkeit mit dem LKW durch die Spedition in den folgenden Fällen nicht erfolgen kann: 

-die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die als verkehrsberuhigter Bereich / „Spielstraße“ gewidmet ist, und/ oder
- die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, deren Befahrbarkeit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen untersagt ist, und/ oder
-die Lieferadresse befindet sich in einer Straße bzw. kann nur über eine Straße erreicht werden, die schmaler als 3,25 Meter ist bzw. die an einer bei der Lieferung zu passierenden Stelle im Zeitpunkt der Lieferung durch Hindernisse wie etwa parkende Fahrzeuge oder eine Baustelle auf weniger als 3,25 Meter Durchfahrtsbreite eingeschränkt wird, und/ oder
-die Lieferadresse befindet sich in einer Sackgasse.

Bei Ablieferung der Ware ist es erforderlich, dass Sie persönlich an der Lieferadresse anwesend sind.

Im Falle einer offensichtlichen Beschädigung der Ware nehmen Sie bitte die Lieferung entgegen und dokumentieren Sie den Schaden mittels aussagekräftigen Bildern. Senden Sie uns die Bilder unmittelbar per email (office@brenners-altholz.at) zu und erklären Sie in kurzen Worten die Beschädigung. Wir kümmern uns um den Rest.

AGB's und Versandinformationen zum Download

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